AVB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Timo Leukefeld GmbH
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
- Diese AVB gelten zwischen der Timo Leukefeld GmbH (im Folgenden Verwenderin) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden Kunde).
- Diese AVB gelten ausschließlich für den Vertrieb von Warmwasserboilern für die Wassererhitzung, die mit Hilfe von zwei AC-Heizstäben für die Solarstromnutzung zur Steigerung der Autarkie optimiert sind und die ausschließlich für Projekte des Verwenders in Deutschland verwendet werden (im Folgenden Ware).
- Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AVB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
- Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Nachweis der Unternehmereigenschaft
Die Verwenderin kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder sonstige geeignete Nachweise. Die dazu erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
3. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote der Verwenderin sind freibleibend, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Eine Bestellung des Kunden ist als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus den individuellen Angeboten bzw. der aktuellen Preisliste der Verwenderin und – ggf. – dem jeweils vereinbarten allgemeinen Rabatt auf die Listenpreise. Sie verstehen sich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer und der Frachtkosten.
- Der Kaufpreis ist vor Lieferung fällig (Vorkasse) und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto des Verwenders zu überweisen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als dass der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der Verwenderin anerkannt ist.
5. Lieferung
- Die Lieferzeit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, gewöhnlich drei Monate. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Zahlung.
- Die Versendung der Ware erfolgt ab Werk. Mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung aus nicht von der Verwenderin zu vertretenden Umständen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen Annahmeverzug bleibt unberührt.
6. Gewährleistung
- Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
- Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde hat der Verwenderin die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht der Verwenderin das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wenn der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch den Verwender Demontage und Montage beim Endkunden übernimmt, vergütet der Verwender dies pauschal mit 60 € für die Anfahrt und 50 € pro Stunde erforderliche Monteurzeit. Die entsprechenden Pauschalen gelten für die Erstattung eigener Kosten bei Selbstvornahme und im Falle eines Rückgriffs nach § 445a BGB, es sei denn ein höherer oder niedrigerer Schaden wird nachgewiesen. Nacherfüllungskosten, die durch nicht bestimmungsgemäße Verbringung der Ware an einen anderen Ort als einen von Ziff.1 Abs. 2 umfassten Ort entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 9 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
- Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 9 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
- Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur gegenüber der Verwenderin zu und sind nicht abtretbar.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 478, 479 längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer der Verwenderin zuzurechnenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7. Eigentumsvorbehalt
- Für den Fall, dass die jeweilige Ware nicht gegen Vorkasse geliefert wird, bleibt sie bis zur vollständigen Bezahlung der auf sie bezogenen Forderungen der Verwenderin in deren Eigentum (Vorbehaltsware).
- Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat die Verwenderin nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt sie die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Verwenderin hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen.
8. Selbstbelieferungsvorbehalt
Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. Die Verwenderin wird den Kunden bei Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
9. Haftung
- Die Verwenderin haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Verwenderin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Verwenderin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Freiberg ausschließlicher Gerichtsstand.